28. November 2024
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Meinungsfreiheit abgeschafft

Es fehlt zumindest nicht mehr viel. Diese Woche ist Islamkritiker Michael Stürzenberger wegen »Volksverhetzung« verurteilt worden. Ja, genau der, der von einem Moslem mit einem Messer angegriffen wurde und dabei schwer verletzt wurde. Ein Polizist, der versucht hatte, den Täter zu überwältigen, wurde von ihm mit einem Stich in den Hals gar tödlich verletzt.

Nachdem spätestens durch dieses islam-religiös motivierte Attentat gezeigt ist, daß Stürzenberger mit seiner Sicht recht hat, darf er sie nach Vorstellung des Gerichts nicht äußern. Da hilft es auch nicht, daß das Strafmaß aufgrund des Vorfalls reduziert wurde. Ob Stürzenberger noch Rechtsmittel einlegen kann und wird, geht leider aus den Artikeln nicht hervor. Berichte bei Nius und Apollo News. Die in den Artikeln zitierten Äußerungen kann ich inhaltlich durchaus unterstützen und halte sie durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Es gibt keinen Grund, warum nicht auch eine Religion als solches oder Menschen mit einem gewissen kulturellen Hintergrund pauschal zu kritisieren. Männer werden zum Beispiel genauso pauschal kritisiert, wie jüngst am »internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen«, der am 25. November veranstaltet wurde, ohne, daß das irgendwo als »Volksverhetzung« deklariert wurde. Und selbst wenn die Aussagen falsch sein sollten, werden sie dadurch nicht illegal. Das ist höchstrichterliche, deutsche Rechtsprechung.

An anderer Stelle versucht man, den Druck auf die AfD zu erhöhen. Siebzehn Verfassungsrechtler, die wohl allerdings eher unbekannt zu sein scheinen, fühlen sich berufen, Marco Wanderwitz und seinen antidemokratischen Gesellen zur Seite zu springen. Sie haben ein 30seitiges Pamphlet erstellt, das Argumente für ein Parteiverbotsverfahren liefern soll. Ein guter Teil nimmt eine Sammlung von Äußerungen verschiedener Politiker ein, die die Autoren als verfassungsfeindlich interpretieren. Nachlesen kann man dieses Machwerk auf einer Website, die sich »Verfassungsblog« nennt. Erste Berichte und Kommentare von den üblichen Verdächtigen sehen allerdings schon deutliche Schwächen. Apollo News berichtet und kommentiert, Tichys Einblick und Hadmut Danisch thematisieren das auch.

Übrigens, wer glaubt, daß sich die Einschränkung der Meinungsfreiheit nur gegen die AfD und deren Anhänger richtet. Der Super-FDPler Wolfgang Kubicki regt sich gerade furchtbar auf, daß Phoenix wohl seine damalige Rede zur Corona-Impfpflicht und auch andere Reden im Bundestag aus dem archivierten Livestream herausgeschnitten hat.

Nein, wir haben das Ende noch nicht erreicht. Es gibt auch noch ein paar Politiker – Landesjustizminister –, die die Grenzen für Politikerbeleidigungen noch weiter herabsetzen und einfacher machen wollen. Wir haben ja sonst keine kriminellen Probleme in Deutschland, da kann man schon mal fünf Staatsanwälte für die Anzeigen einer Politikerin beschäftigen….

Nachtrag: NZZ zu dem Gutachten