Apropos Unrechtsurteile: Die Posse um den vermeintlichen Hitlergruß von Karl Lauterbach geht weiter. Auch die nächsthöhere Instanz hat die Frau verurteilt, die ein Standbild von Lauterbach gezeigt hat. Jetzt ist Revision angesagt.
Gebt dem Unrecht ein Gesicht
Eigentlich wollte ich nicht darüber schreiben, weil es vermutlich eh schon jeder mitbekommen hat. In Deutschland ist mal wieder ein Urteil gefällt worden, das der allergrößte Teil der Bevölkerung nicht versteht und auch nicht akzeptiert. Von einem Skandalurteil ist die Rede.
Was war passiert? Ein Deutschtürke überfällt eine Tankstelle mit einem Messer. Als der erste Polizist auftaucht, entreißt er ihm dessen Waffe und schießt ihn mit etlichen Schüssen nieder. Manche Presseartikel vergleichen das mit einer Exekution aus Mafia-Filmen.
Der Mann ist jetzt verurteilt worden. Nicht wegen Mordes, nicht einmal wegen Totschlags, sondern nur wegen Raubes. Als hätte er gar nicht geschossen und einen Menschen umgebracht. Der Mann sei in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen und nicht Herr seiner Handlung. Er kommt auch nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie. Nicht für immer, wie man aus der Einleitung eines Bild-Bezahlartikels entnehmen kann. Die Richterin ist übrigens sogar unter dem Antrag der Verteidigung geblieben!
Neben den vielen Artikeln, die in den verschiedensten Medien erschienen sind, hat auch die Junge Freiheit berichtet und zudem diesen Kommentar geschrieben. Er ist inhaltlich nicht schlecht und zustimmungswürdig, aber auch nicht außergewöhnlich. Gut finde ich aber, und deshalb nenne ich ihn, daß der Artikel ein Bild und den Namen der Richterin, die das Urteil gefällt hat, zeigt und nennt. Das sollte man öfter machen. Nicht, um die Leute gegen die Person aufzuhetzen. Sondern weil ich es als richtig empfinde, daß Leute, die solche Urteile fällen, sich der Öffentlichkeit stellen müssen. Es geht ja schließlich nicht um Kleinigkeiten, sondern um Verantwortung. So ein Urteil sendet auch Signale aus, und zwar schlechte.
Nebenbei hoffe ich, daß die Staatsanwaltschaft in Berufung geht. Gelesen habe ich allerdings davon nichts.
Ich habe eigentlich damit gerechnet, daß die Grünen schneller um die Ecke damit kommen, nachdem ja schon seitens der EU und anderer Länder die Idee in die Welt gesetzt haben: Tempolimit wegen des Iran-Krieges. Denen ist auch wirklich nichts zu dumm, um ihre Ideologie durchzubekommen. Und sollte dann das alles mal vorbei sein, käme dann die Forderung, das doch beizubehalten!
Streit um Linux
Es gibt ziemlichen Streit in der Community. Schuld sind dabei Regierungen, vor allem linke, sowohl auf nationaler Ebene als auch auf untergeordneten Ebenen. Für die ist das Internet das Böse schlecht hin. Vorgeblich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wollen sie es einfangen. Nicht wenige Kritiker, so ich auch, halten das aber nur für einen Vorwand. So wird auch jedes negative Ding aus der Tasche gezogen, um Einschränkungen zu begründen. Das sind zum Beispiel unerwünschte Meinungen – Thema Klarnamenpflicht. Herr Merz hat sich ja unlängst beschwert, daß die Kritik nicht auf »Augenhöhe« stattfinden würde. Was nicht stimmt, wenn man zum Beispiel die Schwierigkeiten betrachtet, die der Blogger Danisch gerade hat, eine ladungsfähige Adresse von Ricarda Lang zu bekommen, während umgekehrt das ein Klacks für die Politiker ist. Ein anderes Thema ist die angebliche negative Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen durch Social Media. Australien hat damit angefangen, Social Media für Kinder und Jugendliche bis zu einem gewissen Alter zu verbieten. Auch in Deutschland wird das begeistert aufgenommen, sowohl von Politikern als auch vom uninformierten Publikum, während Kritiker das auch für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Bürgerrechte (Meinungs- und Rezeptionsfreiheit) von Kindern und Jugendlichen sehen. Gerade dieses Thema ist der Auslöser der Debatte unter den Linux-Jüngern. Das Problem ist, wie Unternehmen, seien es nun Social Media-Dienste oder Pornographie-Anbieter, nun tatsächlich verläßlich feststellen können, wie alt jemand am anderen Endgerät ist, der den Dienst gerade besucht, also entweder beim Anlegen des Benutzeraccounts oder beim anonymen Besuch im »Lesemodus«. Das Stichwort heißt Altersverifikation. Die soll nach Vorstellung von Politikern nicht einfach aushebelbar sein, nicht von gewieften Kindern ausgetrickst werden können.
Da sind einige ganz schlaue Politiker auf die Idee gekommen, man müsse das einerseits in den Browsern verankern, aber da das nicht reicht, auch in den Betriebsystemen selbst. Und bei der Idee ist es nicht geblieben. Brasilien hat schon ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, aber auch im Land der Freiheit, USA, gibt es auf Bundesstaatenebene schon entsprechende Gesetze. Kalifornien ist da ein Vorreiter, aber auch eine Handvoll anderer Bundesstaaten haben entsprechende Gesetze geplant oder auch schon beschlossen. Neben Brasilien gibt es noch weitere Nationalstaaten, die das vorschreiben wollen. Auch in Deutschland ist diese Idee von den Landesmedienanstalten, die für den Jugendschutz zuständig sind, in den Ring geworfen worden. Ich müßte mal nachschauen, wie weit das schon vorangetrieben ist.
Im Detail kann natürlich ein Betriebsystem selber keine Altersverifikation durchführen. Aber es kann die Infrastruktur dafür liefern. Das heißt, es muß in der Lage sein, das Alter des Nutzers zu erfassen und an Applikationen, die da nachfragen, weiterzugeben. Und es muß natürlich auch hinreichend manipulationssicher sein. Weitere, spätere Auflagen könnten dann erzwingen, daß das Betriebsystem beispielsweise Clouddienste kontaktieren muß oder Fremdsoftware integrieren muß, die die Altersverifikation durchführt. Das sind Punkte, die Linux-Nutzern und den Freigeistern hinter Linux widerstreben. Sie wollen generell keine staatlich erzwungenen Überwachungsmechanismen im Betriebsystem sehen, und schon gleich gar nicht, wenn sie in einem Land/Bundesstaat leben, das keine solche Regelungen hat. Nun ist es ja so, daß es Linux als fertiges Betriebsystem eigentlich gar nicht gibt. Es gibt den Kernel, der, grob gesagt, die Ausführung von Programmen auf dem Rechner steuert, und zig tausende Programme und Bibliotheken, die die eigentlichen Funktionen implementieren. Erst durch die sogenannten Distributionen, die also Zusammenstellungen all dieser Programme und Bibliotheken sind, wird ein installierbares und lauffähiges Betriebsystem daraus. Und hier entsteht schon das erste Problem: Hinter vielen der am häufigsten verwendeten Distributionen stehen Firmen, und die haben einen Firmensitz. Eben unter anderen auch in Kalifornien. So könnte der kalifornische Staat mit staatlichen Druckmitteln diese Hersteller zwingen, nur Betriebsystemversionen herauszugeben, die den Vorgaben entsprechen. Weltweit wären dann alle Benutzer gezwungen, nach diesem – zum Beispiel amerikanischen – Recht ihr System zu nutzen. Diskutiert wird auch generell, inwieweit überhaupt staatlichen Regeln für Open Source Software wie Linux anwendbar sind, da ja sowieso jeder sich eine Kopie ziehen kann und das wieder ausbauen kann. Ein amerikanischer Bundesstaat hat sich auch diskussionsbereit erklärt, für Open Source-Betriebsysteme eine Ausnahme zu machen.
Ein konkreter Streit hat sich jetzt auch daran entzündet, daß der Hauptentwickler einer zentralen und schon aus anderen Gründen (was jetzt zu weit führen würde, das zu erläutern, es sind aber technische) ziemlich umstrittene Komponente, systemd genannt, diese erweitert hat, um das Geburtsdatum in der Benutzerdatenbank zu speichern. Andere Nutzer sind gleich vorgeprescht und haben genau das gemacht, was ich oben geschrieben habe: Sie haben eine Kopie (»fork«) erzeugt, in der sie die Änderungen gleich wieder rückgängig gemacht haben. Lustigerweise gibt der Hauptentwickler denen sogar noch Ratschläge, was sie machen sollen – offenbar ist er selber nicht davon überzeugt, sieht aber wohl den Zwang.
Ich bin auf jeden Fall gespannt, wie es weitergeht. Was mich jetzt noch irritiert, ist, daß ich bislang auf Heise, dem wichtigsten IT-News-Portal in Deutschland, noch nichts zu der Diskussion gelesen habe. Aber vielleicht habe ich das bloß übersehen.
Plant die EU den Umsturz?
Die Überschrift hört sich nach einem Aprilscherz an, ist sie aber nicht. Nius berichtet Verstörendes, speziell ein Satz, auf den ich noch komme, aber der Rest ist nicht viel minder. Wir wissen ja, daß die EU schon mal eine Wahl hat rückgängig machen lassen, und zwar in Rumänien. Hier war es (noch) nicht selber, sondern die EU hat nur im Hintergrund die Fäden spinnen lassen. Das wird zukünftig vielleicht nicht mehr nötig sein.
In eineinhalb Wochen ist die Wahl in Ungarn. Und obwohl Viktor Orbán mit seiner Partei in den Umfragen hinter dem Herausforderer liegt, sind sich die EU-Funktionäre nicht sicher, daß er verliert. So schmieden sie Pläne, was sie denn tun könnten. Das klingt alles nicht besonders rechtsstaatlich und auch nicht vertragsgemäß. Ein Satz hat mich jedoch aufschrecken lassen:
Der Europäische Gerichtshof bereitet sogar eine materielle Rechtsgrundlage für potentiell unbegrenzte Eingriffe in die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten vor, ein neues Meta-Instrument zum Aufbau eines zentralisierten Machtsystems in Brüssel.
Mag sein, daß ich das falsch verstehe. Aber in meinen Ohren klingt das so, daß sich das EuGH ein Urteil zusammenlügen möchte, mit dem die Legislativen in den Mitgliedsstaaten ausgehebelt werden.
Das Prinzip einer Demokratie ist, daß das Volk der Souverän ist, niemand anderes. Da die meisten Menschen etwas anderes zu tun haben als sich um Politik zu kümmern (beispielsweise die Lebensgrundlagen des Volkes zu schaffen…), wählen sie Vertreter. Diese legen als Legislative in Form von Bundes- und Landtagen den Rahmen des Lebens im Lande durch Gesetze fest, während die von den Vertretern gewählte Regierung (Exekutive) das Land nach diesen Regeln führt. Dieses Prinzip ist in der Verfassung festgeschrieben und in diesen Teilen auch unveränderlich.
Warum gelten dann EU-Gesetze eigentlich hier in Deutschland? Sie sind (zum Teil) nicht vom Bundestag beschlossen worden. Sie gelten deshalb, weil die Verfassung vom Bundestag geändert wurde und dort die Gültigkeit hereingeschrieben wurde. Sie gelten also nur durch die Verfassung und nicht selbständig. Man kann sie auch jederzeit wieder außer Kraft setzen, einfach dadurch, daß man die entsprechenden Passagen aus dem Grundgesetz wieder streicht.
So hat auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen gesehen und rote Linien gezogen. Das sind die sogenannten Ultra-Vires-Urteile. Das deutsche Volk, vertreten durch den Bundestag, muß immer die Zügel in der Hand behalten, das letzte Wort haben, solange das Grundgesetz gilt – und das gilt solange, bis das deutsche Volk es in einer Wahl durch eine neue Verfassung ersetzt. Solange das der Fall ist, toleriert das Bundesverfassungsgericht auch nichtdemokratische Elemente der EU – zum Beispiel, daß das EU-Parlament kein echtes ist (verletzt das One-Man-One-Vote-Prinzip, keine Budget-Hoheit usw.). Das EuGH sieht das wohl etwas anders, und sieht sich selbst auch als höhere Instanz über dem Bundesverfassungsgericht, welches das jedoch durch eben diese Urteile verneint. Man hat aber beidseitig diesen Streit nicht weiter eskalieren lassen. Außerdem weiß keiner, ob die heutige linke Richterschaft in Karlsruhe das noch so sehen würde.
Jetzt komme ich nochmal auf das obige Zitat und meine Interpretation zurück: Wenn das EuGH der EU-Bürokratie das Recht zusprechen will, in die Gesetzgebungsverfahren der EU-Mitgliedsstaaten einzugreifen, ist das ein Frontalangriff auf die Demokratie. Die Bürger wären über ihre Abgeordneten nicht mehr Herr über die Gesetzgebung, nationale Wahlen würden bedeutungslos werden. Die Autonomie und Integrität der Nationalstaaten würde aufhören zu existieren.
Das sind ganz klar verfassungsfeindliche Bestrebungen, die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, um mal die Standardphrase zu bemühen, die gegen die AfD oder auch gegen die angeklagte Rentner-Gang (alias Reichsbürger) verwendet wird.
Virtueller Mittelfinger
»Virtuelles« ist ja gerade en vogue. Nur daher die Formulierung. Ich bin gerade auf dem Weg zur Arbeit an einer »freien« Tankstelle vorbeigefahren, also typischerweise eher im günstigeren Bereich (was immer das heute auch ist). Bam! 2,31⁹ Euro der Liter Diesel. Ich bin ja gespannt, wie das morgen dann mit der neuen Spritpreis-Regelung losgeht. Gefühlt habe ich den Eindruck, die wollen der Bundesregierung und uns Bürgern den virtuellen Mittelfinger zeigen, nach dem Motto, jetzt ziehen wir Euch erst recht ab! Und das ist die Vorbereitung dafür.
Ein Video, das jeder, der Steuern zahlt, sehen sollte! Professor Rieck redet über die Steuererhöhungspläne der Bundesregierung und wie sie uns alle treffen werden, sowie über die Taktiken der SPD, das zu verschleiern.
Immer blödere Vorschläge
Unsere Politiker sind in einer geistigen Abwärtsspirale, und das immer schneller. Klar, daß ein migrantischer Politiker, speziell noch von der SPD, auf keinen besseren Vorschlag kommt, die Gewalt durch Migranten in den Zügen zu bekämpfen, als durch Drehkreuzen an Bahnhöfen. Bild berichtet.
Übrigens gab es das schon mal. Früher mußte man sich eine Bahnsteigkarte kaufen, wenn man jemanden zum Zug bringen oder vom Zug abholen wollte. Häufig mußte man da auch durch ein Kreuz oder Tor. Hatte man erfolgreich abgeschafft. Was schreibt die Google KI dazu:
Die Bahnsteigkarte wurde abgeschafft, weil sie als veraltetes, kaum bekanntes Überbleibsel nicht mehr in moderne, serviceorientierte Tarifsysteme paßte. Gründe waren hohe Kontrollkosten, geringer Nutzen, Verwirrung bei Touristen sowie die Möglichkeit, Fahrgäste auch ohne Sperren zu kontrollieren. Sie galt als kundenunfreundlich und war oft kaum vermittelbar.
Die moderne Form ist nicht viel besser. Und Überwachungsfanatiker dürften sich dann auch wieder freuen.
Und apropos SPD, auch in Bild: SPD stürzt auf Tiefstwert. Wer nur noch Vorschläge macht, wie man den Bürger gängeln und schröpfen kann, hat es nicht besser verdient.
Es ist eine Kampagne! Teil 2
Es kommen noch mehr Artikel zu dem Thema herein:
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Tichys Einblick: »Der Fernandes-HateAid-Hubig-Komplex entpuppt sich als manipulative Geheimoperation«
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Apollo News: »Gesetzentwurf der SPD-Justizministerin: Wer Po-Fotos macht, soll ins Gefängnis« – es geht hier, wohlgemerkt, um vollbekleidete!
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Apollo News: »Brisante neue Details in der Affäre Fernandes« (hausinternes Interview)
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Aktien mit Kopf (YouTube): »Eil: Collien Fernandes Story bricht zusammen: Gericht in Palma setzt Verfahren aus!« Ulmens Anwalt widerspricht dem Spiegelbericht in nicht unwesentlichen Punkten. Das linke Lügengebäude stürzt so langsam zusammen.
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Plagiatsjäger Stefan Weber nimmt sich die »Studie« von Hate Aid, die auch von der Justizministerin als Begründung hergenommen wird, vor und kommt zum Schluß: kein belastbares Material, undefinierte Begriffe: »HateAid: Auf Basis fragwürdiger Zahlen darf keine Politik gemacht werden«
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Apollo News: »Verletzung an Ulmens Hals: Auch Fernandes wurde in Spanien vorübergehend festgenommen«
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Nius: »Christian Ulmen geht juristisch gegen den ‹Spiegel‹ vor«
EU-Parlament im Verbotsrausch
Weil es genügend Idioten gibt, die mittels KI Nacktbilder von Persönlichkeiten generiert und veröffentlicht haben, flippt jetzt das EU-Parlament aus. Jegliche Software, speziell KI-Software, mit denen man solche Nacktbilder und -videos erstellen kann, soll verboten werden. Jetzt hat man wohl endlich ein Mittel, dem doofen Elon Musk, dessen KI das bislang erlaubt hatte, eins auszuwischen, oder wie? Die Collien-Fernandes-Geschichte fördert diese Regulierung natürlich auch noch. Ich halte das für realitätsfern. Leute fragen schon, ob Photoshop dann auch verboten wird. Jeder, der solches Zeug generieren will, wird es auch weiterhin können. Bildgenerative Modelle kann man sich auf seinen privaten Rechner herunterladen. Läuft dann vielleicht ein bißchen langsamer als in der Cloud, aber es wird gehen. Treffen wird es wieder einmal die Allgemeinheit. Am Ende einfach ein Vorwand, um die Masse zum Schweigen zu bringen. Apollo News und Heise berichten.