23. Juli 2024
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»Härtung« des Verfassungsgerichts

Die Ampel will zusammen mit der CDU/CSU-Fraktion das Bundesverfassungsgericht »härten«, damit es nicht ausgehebelt werden kann. Im Visier ist natürlich die AfD, aber nicht nur. Es geht angeblich hauptsächlich darum, daß für Änderungen eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig ist. Das soll dadurch erreicht werden, daß die Regelungen ins Grundgesetz aufgenommen werden, wofür auch eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist. Das ist auch der Grund, warum die CDU/CSU überhaupt daran beteiligt wird.

Grundsätzlich ist nicht unbedingt dagegen etwas einzuwenden, hätten die beteiligten Parteien eine lupenreine Reputation und würden die AfD nicht ständig von demokratischen, für alle anderen Parteien geltenden Regelungen ausschließen. Und bei anderer Gesetzgebung in den letzten Jahren haben sich die Parteien auch nicht mit Ruhm bekleckert. Dazu ist auch bislang bei der Richterauswahl massiv geschachert worden, man denke nur an die Wahl der eigentlich unqualifizierten Richterin Susanne Baer oder den Wechsel des CDU-Abgeordneten Stephan Harbarths zum Verfassungsgericht.

Bei einer reinen Übertragung ins Grundgesetz soll es aber nicht bleiben. So wollen die Parteien sicherstellen, daß durch eine Sperrminorität die Wahl von Richtern nicht verhindert werden kann. Die FAZ berichtet nun über Details, auch bezüglich dieses Aspekts. Mir klingt das bislang noch etwas suspekt. Da wird von einem zweiten »Wahlorgan« (neben dem Bundestag) gesprochen, aber nicht aufgeklärt, wie dieses aussieht, wer das ist, wie das demokratisch legitimiert ist. Da muß man wohl auf den Gesetzesentwurf warten.

Nachtrag: Junge Freiheit erklärt das mit dem Wahlorgan besser. Auch die NZZ berichtet ausführlich.