5. Juli 2026
Juli 202605

Linke wollen definieren, was legitim ist

Der Blogger Hadmut Danisch hat das in verschiedenen Artikeln herausgearbeitet, seitdem triggert mich der Begriff, wenn ich ihn lese: »legitim«. Recht und Gesetz interessieren Linke nicht im geringsten. Ihr dumpfes Bauchgefühl entscheidet, was legitim ist. Man sieht es wieder an den Protesten rund um den AfD-Parteitag am Wochenende:

Die AfD ist nicht legitim, Der Parteitag ist nicht legitim. Straßen zu blockieren, ist legitim. Sich mit Polizisten zu prügeln, ist legitim. Sich an Straßenbahnschienen festzukleben, ist legitim. Die Messehallen stürmen zu wollen, ist legitim. Daß die neuen (»faschistischen«) Medien sie bei ihrem Tun beobachten, ist nicht legitim. Daß die sich auch noch als Journalisten bezeichnen, ist nicht legitim. Sie zu jagen und sie zu verprügeln, selbst wenn sie schon auf dem Boden liegen, ist wiederum legitim.

So einfach, so strunzdumm. Man definiert es als legitim, als rechtmäßig, oder auch nicht, weil man es meint, nicht weil es ist, und damit hat es sich. Was »legitim« eigentlich bedeutet, spielt keine Rolle. Die Google-KI faßt das wie folgt ganz gut zusammen:

Der Begriff »legitim« bedeutet»gesetzmäßig«, »rechtmäßig« oder »allgemein anerkannt«. Das Wort beschreibt Handlungen, Ansprüche oder Verhältnisse, die im Einklang mit bestehenden Gesetzen, Regeln oder moralischen Werten stehen und daher als berechtigt gelten.

5. Juli 2026
5. Juli 2026

Chatkontrolle: Sie können es nicht lassen

Ist das eigentlich eine Sucht? Bekommen die eigentlich so etwas wie einen Orgasmus, wenn sie daran denken, die Bürger überwachen zu können? Sie agieren mittlerweile wie Drogenabhängige, wenn es um die Chatkontrolle geht. Schranken fallen, man greift zum Illegalen. Das ganze muß doch eine wichtige Komponente im Plan der totalitären EU sein.

Nachdem die Einführung einer erzwungenen Überwachung der Chataktivitäten – natürlich nur zum Schutz der Kinder vor Mißbrauch (ha ha, wer glaubt denn das noch?) – vorerst am EU-Parlament gescheitert ist, stehen sie im Moment völlig blank da. Wie schön war es doch, wo Facebook & Co. es zumindest »freiwillig« gemacht haben. Nur ist diese Regelung abgelaufen. Das Problem ist: Man kann sie jetzt nicht mehr verlängern. Man hätte das nach EU-Regularien beantragen müssen, als die Regelung noch in Kraft war. Jetzt geht es nicht mehr.

Ach egal, scheiß drauf! Die EU ist drauf und dran, mal wieder ihre eigenen Regeln zu brechen. Wie so oft. Ich behaupte mal ganz frei, daß es vermutlich nicht eine einzige Regel bei der EU gibt, die nicht schon gebrochen wurde. Vermutlich waren sie auch nicht dafür gedacht, sondern nur als Blendwerk für den Bürger. Das erinnert an den Ausspruch des DDR-Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht: »Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben«.

Tichys Einblick und Heise berichten.

2. Juli 2026
02
28. Juni 2026
Juni 202628

Frontalangriff auf »Ben ungeskriptet«

doch es könnte ein übler Bumerang werden!

Wer nicht unter einem Stein lebt, wird mitbekommen haben, daß der YouTuber Ben Berndt auf seinem Kanal »Ben ungeskriptet« ein mehr als vier Stunden langes Interview mit Björn Höcke gebracht hat. Dies hatte im linken Lager, also bei den »demokratischen Parteien«, für heftigen Protest gesorgt. Man könne doch dem »Faschisten« keine Plattform liefern usw, der ganze linke Rotz rauf und runter.

Wer auch immer, irgend jemand in irgendeinem Politbüro konnte das nicht auf sich sitzen lassen: Letzte Woche meldete sich bei Berndt die Landesmedienanstalt NRW. Sie pickte sich einen Satz von Höcke aus dem Interview heraus, wo dieser behauptete, der Spruch »alles für D…« sei kein Motto der SA gewesen. Das sei eine falsche Tatsachenbehauptung. »Die Wissenschaft« hätte das bewiesen, daß es so sei, und Berndt hätte das wissen und Höcke über den Mund fahren müssen! Die Landesmedienanstalt forderte Berndt auf, das Video nachträglich zu editieren und eine »Richtigstellung« einzublenden. Außerdem solle Berndt alle anderen Videos prüfen, ob dort nicht auch Falschbehauptungen enthalten seien. Von dieser Aufforderung berichtete Berndt in einem eigenen YouTube-Beitrag. Ich hatte keine zwei Stunden Zeit und hatte nur den Anfang angeschaut.

Von sich aus hatte er schon gesagt, daß er sich weigern wird, dem Folge zu leisten. Aber da er neulich den Medienanwalt Joachim Steinhöfel im Interview hatte, hat er ihn angerufen und um Rat gefragt. Der hat dann, wie die YouTuber Kolja Barghoorn (Aktien mit Kopf) so passend formulierte, Blut geleckt. Er hat eine deftige Replik auf das Schreiben formuliert und diese auch teilweise öffentlich gemacht. Darin wirft er der Landesmedienanstalt Zensur vor und daß sie nicht durch die Verfassung dazu legitimiert sei, egal, ob es irgendwelche Gesetze gebe, die ihr die vermeintliche Erlaubnis gebe. Es ginge nicht an, daß eine Behörde einem Journalisten vorschreibe, wann und wie er eine Aussage eines Interviewpartners »einzuordnen« habe. Insgesamt ist das eine schallende Ohrfeige mit Anlauf, die hoffentlich den Leuten in der Behörde jetzt noch die Ohren klingen läßt! Er wolle das notfalls vom Bundesverfassungsgericht klären lassen. Die Berichte gehen jetzt reihum durch die Medien, die Welt hat aber offenbar zuerst darüber berichtet und hat mit Steinhöfel auch ein kurzes, aber aufschlußreiches Interview geführt, das sehenswert ist.

Zum Schluß noch ein Witz zum Thema »Motto«: Berndt zeigt genüßlich den Briefkopf der Landesmedienanstalt in die Kamera. Dort steht doch tatsächlich unter dem Namen deren Motto: »der Meinungsfreiheit verpflichtet«. Unsere Regierung ist wirklich perfekt darin, alle Begriffe ins Gegenteil zu pervertieren. Demokratie, Meinungsfreiheit – was kommt als nächstes: Wohlstand, Frieden, Gesundheit?

28. Juni 2026

3000 Seiten Schmierpapier

Wer erinnert sich nicht über die Fake-Story der NGO »Correctiv«, in der Aussagen von Martin Sellner zur »Remigration« erst verdreht und dann der AfD angehängt wurde?

Es wird gerade der Versuch unternommen, mit ähnlichen verlogenen Methoden der AfD eine Verfassungswidrigkeit anzuhängen. Nachdem Versuche bislang gescheitert waren, eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag für ein AfD-Verbotsverfahren zu organisieren, dachte sich eine linke NGO mit dem Namen »Gesellschaft für Freiheitsrechte« (GFF), sie müsse da ein bißchen nachhelfen. Eingeweihten ist diese NGO schon länger bekannt. Sie versucht, mit konstruierten, sogenannten strategischen Verfassungsklagen mit gecasteten »Opfern« linke Ideologie durchzusetzen, und war damit auch teilweise erfolgreich. Manche vermuten das auch deshalb, weil es möglicherweise noch Verbindungen zum Verfassungsgericht gibt – ein Mitglied des GFF soll auch früher mal ein Zuarbeiter einer Verfassungsrichterin gewesen sein.

Man entschloß sich vor rund einem Jahr, ein »Gutachten« zu einem möglichen Verbot zu erstellen. Angeblich »ergebnisoffen«, aber das hat schon von Anfang an niemand geglaubt. Nun wurde dieses »Gutachten« vorgestellt, eben die 3000 Seiten. Das war natürlich eine konzertierte PR-Aktion, denn nur Stunden später tönte es aus allen linken Sprachrohren, besonders natürlich auch von »Spitzenpolitikern« von SPD, Grüne und Linke, jetzt sei der Moment gekommen, das Verbotsverfahren in Gang zu setzen. Begleitet wird das ganze auch noch mit einer aufwendigen Web-Seite, auf der die Schlüsselargumente für ein Verbot aufzählen – immer mit einem hochpoppenden »Verfassungswidrig«-Button.

Nicht viel länger hat es allerdings gedauert, bis das die ersten Kritiker auf den Plan gerufen hat. Das fängt dann schon mit der Befähigung der an dem »Gutachten« beteiligten Personen an. Ausnahmslos offensichtlich linke Personen, nur ein kleinerer Teil mit juristischem Hintergrund. Daneben Leute, die sich mit »Genderstudies« und anderem Quatsch ihr Lebensunterhalt verdingen. Auch die Methodik wird kritisiert. Sie haben nach eigenen Angaben Millionen Meinungsäußerungen per KI vorselektieren lassen, ohne offenzulegen, wie die KI dafür instruiert wurde. Es wurden auch nur einseitig nach Äußerungen gesucht, die eine Verfassungswidrigkeit belegen sollen. Entlastende Meinungsäußerungen scheinen unberücksichtigt geblieben zu sein. Man wird den Eindruck nicht los, als habe man eine »erdrückende Masse« erstellen und mit dieser Masse auch den Versuch einer individuellen Kritik untergraben wollen.

Auch die auf der Webseite vorgestellten »Argumente« wurden kritisiert. So behauptet die GFF, die AfD wolle die politische Konkurrenz ausschalten. Und was macht sie selber gerade? Nach ihren eigenen Maßstäben handelt sie selber verfassungswidrig. Auch andere Aussagen, die angeblich verfassungsfeindlich seien, sind es nicht. Tatsächlich haben die Kritiker keine belastbaren Vorwürfe gefunden, die nicht schon in dem Gutachten des Verfassungsschutzes aufgezählt wurden, mit dem der Verfassungsschutz die AfD als »gesichert rechtsextrem« markieren wollte und damit im Eilverfahren vor Gericht kläglich gescheitert ist. Kritiker weisen darauf hin, daß in einem Verbotsverfahren die Latte nochmal ein deutliches Stück höher gesetzt werden würde, und daß dieses »Gutachten« bei weitem nicht ausreichen würde. Also alles nur Show, alles nur linke Propaganda.

Daß das nicht nur von den Konservativen und den Freunden der AfD so gesehen wird, mag man auch an der Berichterstattung in Mainstream-Medien sehen. Sie haben aus dem politischen Potsdam-Desaster mit den vielen Klagen unter anderem von dem Teilnehmer und Staatsrechtsjuristen Ulrich Vosgerau gelernt und wollen sich nicht nochmal die Finger verbrennen. So berichten sie zwar über das Gutachten, sie ziehen sich aber diesmal nicht den Schuh selber derart an, wie sie es bei der Correctiv-Story getan haben. Von konservativen Mainstream-Medien wird die erwähnte Kritik auch durchaus aufgenommen.

Insofern besteht gute Hoffnung, daß auch dieser Versuch, die AfD zu verbieten, ins Leere laufen wird. Und das ist gut so.

Artikel gibt es in den neuen Medien schon einige, ich habe sie aber nicht gesammelt. Einen guten Kommentar habe ich heute von Maximilian Tichy (dem Sohn von Roland Tichy) gehört, deshalb will ich den hier exemplarisch verlinken (Video, 17min). Es gibt aber auch andere gute.

27. Juni 2026
27
24. Juni 2026
24
24. Juni 2026
18. Juni 2026
18