15. April 2024
April 202415

War das Selbstbestimmungsgesetz nur ein Test?

Ich frage mich gerade, ob das Selbstbestimmungsgesetz nicht auch ein Test war, was man heute gegen den Willen der Bürger durch das Parlament jagen kann. Das Gesetz ist noch nicht mal richtig durch (muß noch durch den Bundesrat, wird dort aber nicht scheitern), schon wird das nächste Thema angegriffen: Die Abschaffung des Paragraphen 218, der den Schwangerschaftsabbruch als Verbrechen sieht, ihn aber unter definierten Umständen straffrei stellt. Aus allen Rohren feuern sie, ob hier im Land oder auf EU-Ebene, unterstützt von »Expertenräten«, mit Vorbildern aus Frankreich (ich berichtete), – und natürlich von den Medien. Selbst die konservative NZZ bleibt nicht außen vor (Schande über sie).

Abtreibung ist aus meiner Sicht ein Mord an ungeborenem Leben. »Mein Bauch/Uterus gehört mir« ist nicht minder verlogen wie die Vorstellung des Selbstbestimmungsgesetzes, man könne durch einen Sprechakt einen Mann zur Frau machen oder umgekehrt. Der Embryo wird bisweilen von den Feministinnen zum »Gewebe« degradiert, nicht weit weg von einem Tumor, den man als bösen Teil seines eigenen Körpers zur Gesundung entfernen könne und dürfe. Auch höre ich immer wieder, daß der Embryo ja noch nichts empfinden könne. Mit der Begründung bräuchte ich doch dann nur einen Erwachsenen bewußtlos schlagen, um ihn straffrei töten zu können?

Das Bundesverfassungsgericht hat im letzten Jahrtausend wohl mindestens zwei Urteile gefällt, nach denen der ungeborene Mensch die gleichen Rechte genießt wie der geborene, daß die Würde des Menschen sich auch auf ihn bezieht. Gegner der Abschaffung haben auch jetzt schon angekündigt, wieder vor dieses Gericht zu ziehen, falls die Abschaffung beschlossen werden sollte.